Wer Kernkraftwerke betreibt, trägt auch die Verantwortung für deren Stilllegung und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. So sind die gesamten Kosten für Betrieb, Nachbetrieb, Rückbau und Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach dem Verursacherprinzip im Strompreis ab Werk inbegriffen. Über eine Betriebsdauer von 50 Jahren betrachtet, betragen diese Kosten rund einen Rappen pro Kilowattstunde.
Die während des Kraftwerkbetriebs entstehenden Entsorgungskosten werden von den Betreibern laufend bezahlt. Diese Kosten umfassen unter anderem die Zwischenlagerung, Transporte, Transport- und Zwischenlagerbehälter und die Vorbereitung der radioaktiven Abfälle für die spätere Einlagerung in die geologischen Tiefenlager. Zusätzlich zahlen die Betreiber während der Betriebszeit in zwei vom Bund überwachte Fonds ein. Diese Beiträge decken zusammen mit der Rendite auf den Fondsvermögen die Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung. Damit wird sichergestellt, dass die nötigen Gelder für den nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Aufwand für Stilllegung und Entsorgung vorhanden sind.
Kostenstudien
Die in Zukunft zu erwartenden Kosten werden unter Aufsicht des Bundes alle fünf Jahre im Rahmen von Kostenstudien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik neu geschätzt. Diese Kostenstudien bilden die Grundlage für das Festlegen der Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber an die Fonds und für die erforderlichen Rückstellungen bei den Betreibern. Die Kostenstudien werden von der Aufsichtsbehörde des Bundes und unabhängigen Experten geprüft. Ziel ist, dass durch die konsequente Anwendung des Vorsorge- und Verursacherprinzips weder dem Bund noch künftigen Generationen ungedeckte Kosten entstehen.
Abfälle
Bereits während des Betriebs fallen in einem Kernkraftwerk verschiedenste Arten von Abfällen an. Die hoch radioaktiven, ausgedienten Brennelemente machen nur einen kleinen Teil davon aus. Sie werden nach der Entnahme aus dem Reaktor zuerst in Abklingbecken im Kernkraftwerk gelagert und nach fünf bis zehn Jahren in werkseigene Zwischenlager oder das zentrale Zwischenlager Zwilag in Würenlingen transportiert. Volumenmässig fallen im Kernkraftwerksbetrieb rund neun Mal mehr schwach und mittel radioaktive als hoch radioaktive Abfälle an.
Rückbau
Das Kernkraftwerk Mühleberg, das der BKW Gruppe gehört, ist das erste Schweizer Kernkraftwerk, das ab dem 20. Dezember 2019 zurückgebaut wurde.
Der Rückbau ist ein komplexes und herausforderndes Projekt und wird – wie auch der Betrieb der Kraftwerke – vom der Aufsichtsbehörde ENSI in jedem Schritt überwacht.
Wie das Kernkraftwerk Beznau mit dem Thema Stilllegung umgeht, erfahren Sie in unserem Dossier Kernkraftwerk Beznau.
Wie der Rückbau in Mühleberg vor sich geht, kann man hier bei der BKW nachlesen.