20.09.2021 | Parlament zementiert öffentliche Abgaben
Die Wasserkraft ist das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung. Um die Energiewende zu schaffen und die Versorgung sicherzustellen, soll sie ausgebaut werden. Doch die europaweit höchsten Abgaben belasten die Rendite stark und verhindern damit Investitionen. Jetzt zementiert das Parlament diese starren Abgaben sogar noch bis 2030.
Neben dem Zubau von Erneuerbaren (in der Schweiz vor allem Photovoltaik) kommt der Wasserkraft eine zentrale Rolle bei der Energiewende zu. Bereits heute ist sie für fast 60 Prozent der gesamten Stromproduktion verantwortlich. Gemäss Bundesrat soll das Rückgrat der Schweizer Stromproduktion noch weiter ausgebaut werden. Die Realität ist aber leider eine andere. Ausserordentlich hohe Abgaben, ständig verschärfte ökologische Auflagen und die Unsicherheit über die künftigen regulatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen führen dazu, dass notwendige Investitionen ausbleiben und die produzierte Strommenge aus der Wasserkraft bereits heute im Abnehmen begriffen ist. In der Folge ist nicht nur der Ausbau, sondern sogar der Substanzerhalt gefährdet – mit verheerenden Auswirkungen auf die hiesige Versorgungssicherheit.
Ins Auge springt insbesondere der Wasserzins. In der Vergangenheit wurde er mehrmals erhöht und hat damit im internationalen Vergleich einen absoluten Spitzenwert erreicht. Nirgendwo sonst ist die finanzielle Belastung der Wasserkraft mit gewinnunabhängigen öffentlichen Abgaben so hoch wie in der Schweiz. Das bestätigen die Berechnungen des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands. Das heute gültige Wasserzinsregime ist mit rund 1,6 Rappen pro kWh oder rund 25 Prozent der Gestehungskosten ein bedeutender Kostenfaktor der Schweizer Wasserkraft. Jährlich zahlt die Branche rund 550 Millionen Franken Fixkosten – unabhängig von Produktion und Strompreisentwicklung. Der Wasserzins stellt somit einen substanziellen Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Wasserkraft auf dem europäischen Strommarkt dar.
Es braucht einen Systemwechsel
Für Axpo ist eine Abgabe für die Nutzung der Ressource Wasserkraft unbestritten. Die Einnahmen sind für die Gemeinwesen wichtig. Die Ausgestaltung des heutigen Wasserzinsregimes stammt allerdings aus einer Zeit, als die Abgabe an die im Monopol gefangenen Verbraucher weitergereicht werden konnte. Doch die Rahmenbedingungen haben sich mit der Marktöffnung grundlegend verändert: Produzenten wie Axpo befinden sich inzwischen in einer ganz anderen Welt und stehen mit ihren Wasserkraftwerken heute mehrheitlich im hochkompetitiven internationalen Markt. Während langanhaltenden Tiefpreisphasen können die Erlöse die Kosten nicht mehr decken und es resultieren Verluste – namentlich wegen starren Abgaben wie dem Wasserzins. Entsprechend werden Investitionen aufgeschoben, oder – wenn nicht absolut nötig – ausgesetzt.
Wir sind überzeugt, dass eine Gesamtbetrachtung notwendig ist und eine Diskussion geführt werden sollte, wie der Wasserzins auf eine neue, den veränderten Rahmenbedingungen angepasste Basis gestellt werden kann. Ziel muss sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft zu stärken, Anreize für Investitionen zu schaffen und die Betreiber wie auch die Kantone – die künftig die Wasserkraft verstärkt selber nutzen wollen – zu entlasten. Entsprechend bedauerlich ist der heutige Entscheid des Parlaments, das aktuelle Regime bis 2030 zu zementieren.